Zertifizierter Rechnungsprüfer (IDR)

Prüfung der Jahresabschlüsse als sachverständiger Dritter gemäß § 1 Abs. 5 KPG M-V


Praxiskommentare

Im Bereich "Kommentar NKHR" stehen Praxiskommentare als eBook zum Download bereit.

* Örtliche Prüfung Mecklenburg-Vorpommern

* Städtebauliches Sondervermögen

3. Auflage - Stand September 2024


 Örtliche Prüfung

* Sachverständiger Dritter im Sinne des Kommunalprüfungsgesetzes M-V (KPG M-V).
* Kernhaushalt und Städtebauliches Sondervermögen.
* Aufstellungsbegleitende Prüfung möglich.
* Ausführlicher Prüfbericht mit Bestätigungsvermerk und Empfehlung zur Beschlussfassung.
* Das Prüfergebnis wird dem RPA in einer Ausschusssitzung vorgestellt und erläutert.
* Vertraut mit allen gängigen Buchungssystemen (CIP, AB-DATA, H&H, mps, infoma u.a.).
* EDV-gestütztes Prüfungssystem (vp-solutions*) für die Jahresabschlussprüfung.
* Anwendung der Prüfungsleitlinien des Institut der Rechnungsprüfer (IDR).
* Bestätigung der Zwischenabrechnung gemäß StBauFR M-V und § 44 LHO für das LFI M-V.
* Zertifizierter Rechnungsprüfer!

  

Prüfungsleistungen

( § 3 Abs. 1 KPG M-V)
* Prüfung des Jahresabschlusses.
* Prüfung der Einhaltung der Grundsätze der ordnungsmäßigen Buchführung.
* Prüfung, ob die Haushaltswirtschaft ordnungsgemäß erfolgt.
* Prüfung der Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Verwaltung.
* Vergabeprüfung.
* Prüfung der automatisierten Datenverarbeitungsprogramme.


Referenzen

Prüfung der Jahresabschlüsse als sachverständiger Dritte nach dem KPG M-V:
Mehr als 1.000 Jahresabschlüsse geprüft, bei:
* 13 Städten
* 78 amtsfreie oder amtsangehörige Gemeinden
* 8 Ämtern
* 45 Städtebauliche Sondervermögen

Qualitätssicherung: Zertifizierte/r Rechnungsprüfer/in (IDR)

 

Michael Necke 
Rechnungsprüfer (IDR)